Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. GELTUNGSBEREICH
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Firma Confia Health GmbH und ihrer Auftraggeber. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen vorgängig schriftlich vereinbart werden.
II. KONDITIONEN
IIA. BERATUNGSANSATZ
Das Erstgespräch zur Auftragsklärung (Privatpersonen) dauert max. 20 min und wird nicht verrechnet für Betriebe dauert max. 120 min und wird pauschal mit 150.- bis 180.- verrechnet (je nach Dienstleistung).
Coaching: Folgetermine dauern 60 min und kosten 150.-. Es können im Voraus folgende Beratungspakete «Coaching» gebucht werden: 4er-Paket: 570.-, 9er-Paket: 1’215.-.
Durchführung Workshops und Fachberatung betriebliche Gesundheitsförderung (Prävention):
nach dem Erstgespräch unterbreite ich Ihnen eine individuelle Offerte. Grundsätzlich gelten: Stundenansatz: 150.-, Tagesansatz: 1’300.-
Fachberatung betriebliche Gesundheitsförderung (Case Management): nach dem Erstgespräch unterbreite ich Ihnen eine individuelle Offerte. Grundsätzlich gelten:
Stundenansatz: 180.-
Beratungspaket «Case Management klein» pro Monat pauschal 1’300.- (gilt bis zu 4 Fällen), Beratungspaket « Case Management gross» pro Monat pauschal 2’000.- (gilt von 5 bis 8 Fällen), «Mandatsübertragung Case Management klein» pro Fall und Monat pauschal 300.-, «Mandatsübertragung Case Management gross» pro Fall und Monat pauschal 850.-.
IIB. SPESEN
pro Kilometer 0.70/km (Hin-/Rückfahrt)
Weitere Auslagen: Auslagen für spezielle Arbeitsinstrumente, Raummieten, Unterbringung, Verpflegung oder andere Fremdkosten werden vorgängig mit dem Auftraggeber besprochen und separat in Rechnung gestellt.
IIC. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise verstehen sich in CHF und exkl. MwSt. Beratungspakete und Semestergruppen werden im Voraus verrechnet. Alle anderen Dienstleistungen werden i.d.R. nach erfolgter Dienstleistung verrechnet. Fälligkeit innerhalb 10 Tagen. Anpassungen der Beratungsansätze und Spesen bleiben vorbehalten. Für die Auftraggeber gelten die Konditionen bei Auftragsvergabe.
III. STORNIERUNG
Coaching – Sitzungen: Absagen bis einen Arbeitstag vor dem Termin sind kostenfrei. Danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.
Fachberatung betriebliche Gesundheitsförderung (Prävention): Bis zu 60 Tage vor dem Durchführungstermin fallen die geleisteten Vorbereitungsarbeiten inkl. Spesen und ggf. weitere Auslagen (z.B. Stornogebühren für Raumreservationen etc.) an. Bei Absagen zwischen 30 und 59 Tage im Voraus werden 50% der Auftragssumme, bei Absagen zwischen 14 und 29 Tagen 75% verrechnet. Bei Absagen weniger als 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird die volle Auftragssumme in Rechnung gestellt.
Fachberatung betriebliche Gesundheitsförderung (Case Management): Absagen bis einen Arbeitstag vor dem Termin sind kostenfrei. Alle monatlichen -Beratungspakete können per Ende Monat mit einem Monat Kündigungsfrist beendet werden. Danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Mandatsübernahmen enden automatisch per Ende des Monats, in welchem das Mandat beendet wird. Hier ist keine Kündigung notwendig.
Sollte ein Auftrag durch Confia Health abgesagt werden müssen, wird ein Alternativtermin angeboten. Muss ein Auftrag durch Confia Health storniert werden, sind die geleisteten Vorarbeiten inkl. Spesen und ggf. weitere Auslagen fällig. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
IV. VERTRAULICHKEIT
Alle im Rahmen der Durchführung des Auftrags bekanntwerdenden Vorgänge und Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Es sei denn, es wird zwischen dem Auftraggeber und verzwickt etwas Entsprechendes vereinbart. Vorbehalten bleibt die Herausgabe von Informationen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnungen.
V. HAFTUNG
Confia Health bietet rein beratende Dienstleistungen an. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für seine Entscheidungen und Handlungen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
VI. GERICHTSSTAND
Diese AGB sind dem Schweizer Recht unterstellt.
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung mit dem Auftraggeber ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vereinbarungslücken.
»EINE KLARE RAHMUNG IST FÜR EINE VERTRAUENSVOLLE ZUSAMMENARBEIT UNUMGÄNGLICH.«
Afize Merkli 2019